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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der reco systems ag

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) der reco systems ag (nachfolgend "reco systems oder recoloop") regeln das Verhältnis zwischen Kunden (nachfolgend auch "Auftraggeber") einerseits und der reco systems andererseits insbesondere (und damit nicht abschliessend) für Recyclingaufträge sowie Lieferungen, Angebote und weitere Leistungen der reco systems. Alle Aufträge, Zusatz- und sonstigen Leistungen werden aufgrund dieser AGB ausgeführt, wobei allfällige zwischen reco systems und dem Auftraggeber abgeschlossene schriftliche Vereinbarungen im Falle von Widersprüchen diesen AGB vorgehen. Angebote der reco systems unterliegen den vorliegenden AGB, soweit mit dem Angebot der reco systems nicht von den Bestimmungen dieser AGB abweichende Regelungen vorgeschlagen werden. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die uneingeschränkte Gültigkeit und Verbindlichkeit dieser AGB. Davon abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit deren Verbindlichkeit von der reco systems schriftlich bestätigt bzw. soweit dies mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wird. Die Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen reco systems behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Verlängerungen bestehender Verträge fallen automatisch unter die zum Zeitpunkt der Verlängerung bestehenden AGB.


2. Dauer der Verbindlichkeit von Angeboten der reco systems und Formvorschrift für die Änderung vertraglicher Vereinbarungen

Soweit in den jeweiligen Angeboten keine hiervon abweichende Frist angegeben wird, bleiben Angebote der reco systems 30 Tage lang ab Versanddatum für reco systems verbindlich. Änderungen von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Auftragsanpassungen) bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit wiederum der Schriftform.


3. Leistungsumfang Recyclingaufträge

Recyclingaufträge umfassen in der Regel die Bereitstellung von Sammelstationen oder anderen Gebinden zur Sammlung von Wertstoffen, Gegenständen, Güter bzw. Materialien, deren Abholung den Rücktransport sowie die sach- und fachgerechte Verwertung und/oder Recycling des Inhalts oder die Abholung von anderen durch den Kunden zu deklarierenden Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien. Der Auftraggeber deklariert die Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien vorgängig durch Einwurf in die entsprechend gekennzeichnete Sektion. Die für die Sammelstationen vorgesehenen Inhalte umfassen ausschliesslich die auf der Website von reco systems veröffentlichten, potenziell recycelbaren Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien. Eine Abholung von Wertstoffen, Gegenständen, Güter bzw. Materialien, die nicht explizit auf der Website oder den Sammelbehältern aufgeführt sind, muss im Voraus mit reco systems koordiniert werden und könnte zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Diese Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien müssen in den von reco systems spezifizierten Sammelbehältern, Säcke, Boxen oder Sammelkörper bereitgestellt werden. Der Austausch der Sammelstationen wird als Einzelauftrag basierend auf diesen AGB und dem Obligationenrecht durchgeführt. Durch Annahme des Angebotes oder Bestellung auf der Homepage werden auch die AGB für alle Austauschaufträge angenommen. Es bedarf keiner weiteren Akzeptanz der AGB beim Austausch der Sammelstationen, da ein erneuter Recyclingauftrag eine Vertragsverlängerung darstellt.


4. Leistungsumfang Mietgebinde

Für die Sammlung von Wertstoffen, Gegenständen, Gütern bzw. Materialien können geeignete Sammelstationen oder Sammelbehälter (oder sonstige Gebinde) gemietet werden. Diese bleiben stets im Eigentum von reco systems und dürfen nur für das Sammeln der bezeichneten Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien verwendet werden. Der Auftraggeber haftet bei Beschädigung oder Verlust des Sammelkörpers.


5. Deklarationsverantwortung

Für Recyclingaufträge gelten die auf der Grundlage der Selbstdeklaration des Auftraggebers vereinbarten Preise und sonstigen Entgelte. Weichen die tatsächlich zu verwertenden Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien von der Selbstdeklaration des Auftraggebers ab, so ist reco systems berechtigt, dem Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Erfüllung des Recyclingauftrags geltenden Preise bzw. Ansätze der reco systems zu verrechnen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die korrekte Deklaration der zurückzugebenden Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien. Er haftet für alle Kosten der Identifikation nicht korrekt, unklar und/oder unvollständig deklarierter Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien wie auch für sämtliche Schäden, welche aufgrund verunreinigter, falsch, irreführend und/oder unvollständig deklarierter Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien entstehen. Er haftet auch für sämtliche Schäden, die bei Abholung, Transport oder Verwertung sowie sonstiger Behandlung abgeholter Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien durch reco systems entstehen, weil die betreffenden Wertstoffe, Gegenstände bzw. Materialien vom Auftraggeber nicht entsprechend den Vorgaben von reco systems in bereitgestellte Behälter oder andere Gebinde verbracht wurden.  Sind zur Prüfung der Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien besondere Aufwendungen notwendig oder sind zur Trennung von schädlichen oder gefährlichen Materialen oder sonstigen Verunreinigungen besondere Massnahmen notwendig oder Dritte beizuziehen, so hat der Auftraggeber für sämtliche dabei entstandenen Kosten einzustehen.


6. Recycling- bzw. Abholungstermine

Die Termine ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot von reco systems bzw. der vertraglichen Vereinbarung. Ist der Auftraggeber bei Recyclingaufträge zum vereinbarten Termin nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarten Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien zu übergeben, so werden die Kosten für die betreffende Leerfahrt gemäss Preisliste der reco systems verrechnet. Die aktuell gültigen Preise sind jederzeit unter contact(at)recoloop.ch einforderbar.


7. Übernahmebedingungen, Eigentumsübergang und Eigentumsanspruch

Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von reco systems bestätigt der Auftraggeber, dass die zur Abholung bereitgestellten Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien nicht als Abfall zu klassifizieren sind. Es handelt sich stattdessen um ausgewählte Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien aus seinem Besitz, die er gezielt an reco systems übergibt, damit deren Potenzial zur Wiederverwertung geprüft wird und er möglicherweise eine Vergütung erhält. Zu keinem Zeitpunkt verzichtet der Auftraggeber auf seinen Eigentumsanspruch an diesen Objekten, noch beabsichtigt er, sich dieser im Sinne des Umweltschutzgesetzes (USG) als Abfall zu entledigen. Der Auftraggeber beauftragt reco systems ausdrücklich damit, die übergebenen Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien anzukaufen, abzuholen, zu sortieren und den maximal möglichen Anteil als Wertstoff zu recyceln. Eventuelle Erlöse aus der Vermarktung der Wertstoffe sollen von der Servicepauschale abgezogen werden. Der durchschnittliche Wert des Wertstofferlöses je recyclierte Sammelstation regelmässig überprüft und die Servicepauschale entsprechend angepasst. Sobald reco systems die bereitgestellten Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien abgeholt hat, gehen diese – vorbehaltlich nachfolgender Vereinbarungen – in das Eigentum von reco systems über. Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien, die verunreinigt, mit Fremdstoffen vermengt, falsch, irreführend und/oder unvollständig deklariert sind, deren Zusammensetzung und Beschaffenheit zweifelhaft ist oder deren Abholung, Transport oder Verwertung oder sonstige Behandlung gegen die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa) verstösst oder verstossen könnte, gehen erst dann in das Eigentum von reco systems über, wenn hinsichtlich Eigentumsübertragung eine gesonderte Erklärung von reco systems vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verwertung bestimmten Wertstoffe, Gegenstände, Güter bzw. Materialien, die aufgrund einer falschen, irreführenden und/oder unvollständigen Deklarierung von reco systems übernommen wurden, auf Verlangen von reco systems zurückzunehmen.


8. Preise und Zahlungen

Die Preise und Entgelte sind auf der Homepage ersichtlich oder in einer Offerte deklariert. Die Rechnung für die Miete der Sammelstation wird jährlich und anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Wird der Service unter dem Jahr gekündigt, wird der zu viel bezahlte Betrag auf ein vom Auftraggeber definiertes Bankkonto zurückerstattet. Die Rechnung für Recyclingaufträge werden periodisch nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Zahlungsfrist bei Zahlung auf Rechnung beträgt 30 Tage.


9. Laufzeit und Kündigung

Die Bestellung auf der Homepage oder die Annahme des Angebots wird als Vertragsabschluss auf unbestimmte Zeit verstanden. Der Vertrag ist zu jedem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfirst und ohne Angabe von Gründen kündbar.


10. Verantwortlichkeit, Haftung und Haftungsausschluss

Reco systems haftet für eine sorgfältige Ausführung des Auftrages nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ist von jeder Haftung befreit, wenn Schäden durch Umstände entstanden sind, die weder reco systems noch ihre Unterbeauftragten vermeiden und/oder deren Folgen nicht abwenden konnten. Vorbehaltlich einer hiervon abweichenden, schriftlichen Vereinbarung ist die Haftung von reco systems für leichte Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet reco systems nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn usw. Eine Haftung von reco systems für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten, verjähren sämtliche Ansprüche gegen reco systems nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen.


11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf sämtliche Angebote von reco systems und sämtliche mit reco systems abgeschlossenen Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen. Die reco systems ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch an jedem anderen Gerichtsstand geltend zu machen.


12. Schlussbestimmungen

Die Leistungserbringerin darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Gesellschaften oder Lizenznehmer übertragen.

Eine jederzeitige Änderung der AGB bleibt vorbehalten. Die aktuell gültige Version ist jederzeit auf der Webseite www.recoloop.ch einsehbar oder unter contact(at)recoloop.ch einforderbar. Zudem liegen aktuelle Exemplare beim Sekretariat von reco systems auf.

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